Elternausschuss

Mit dem neuen Kita –Gesetz hat die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten an Bedeutung gewonnen.

Träger, Leitung Personal und Eltern sollen sich in der Einrichtung als Erziehungspartner begegnen, die die  Erziehung Bildung und Betreuung der Kinder gemeinsam gestalten.

Das Amt birgt zahlreiche Möglichkeiten, um sich gewinnbringend für die Kita einzusetzen. 

Der Elternausschuss wird einmal jährlich  im Oktober gewählt und setzt sich aus einem Vertreter pro 10 Kinder in der Einrichtung zusammen.

Er hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Kindertagesstätte zu unterstützen, Vermittler zwischen Eltern, Erzieher, Leitung und Träger zu sein und bei wesentlichen Entscheidungen beratend mitzuwirken.